Da sich die beiden Strecken an der Krückau deutlich unterscheiden, beschreibe ich sie in zwei Beiträgen.
Strecke 1 liegt auf einem Grundstück des Wasserverbands Krückau.
Der Bach zieht, im Gegensatz zu den meisten heutigen Gewässerstrecken, nur flach in die Landschaft eingeschnitten mehrere Hundert Meter sigmoid entlang der nördlichen Geländegrenze. Am nördlichen Ufer steht teils eine höhere Moränenkante mit gelegentlich lückigem, standorttypischem Baumbewuchs. Durch das Fehlen des Wurzelschutzes am Südufer in dieser recht naturnahen Strecke hat sich der Bach verbreitert, wodurch Fischunterstände und harter Gewässergrund mit Erosionssand belastet sind. Durch Strömungslenkung kann dies rückgängig gemacht, können Gewässergrund, Verstecke und Laichplätze reaktiviert sowie fehlender Laichkies ergänzt werden.

Auf der Anfahrt von der Ekholter Au passiere ich den auf festem Grund liegenden Kies. Der Bagger ist gut beschäftigt, die Kippfahrzeuge zu beladen.
Wir profitieren für die Arbeit von günstigen Bedingungen (die für Bach und Umfeld eigentlich gar nicht günstig sind). Die Feuchtwiese ist angesichts der anhaltenden Trockenheit gut zu befahren. Das hätte ganz anders (bis garnicht) laufen können. Zur Sicherheit und zum Bodenschutz werden die Wagen im weicheren Geländeteil aber statt für 2 (6 t Kies) nur für einen Schüttpunkt (3 t Kies) beladen.

Die Schüttstellen sind so platziert, dass der Erlenjungwuchs für weiteres (Her-)Anwachsen geschützt wird.
Schneller als gedacht, geht die Arbeit voran.

Und schon ist der Lagerplatz geräumt, der Kies vollständig in die Krückau eingebracht. – Für weitere, gekennzeichnete Punkte wird sich eine andere günstige Gelegenheit ergeben.
Wir wechseln zur zweiten Krückaustrecke, Bericht folgt.
Wie anderswo werden wir die Entwicklung der Kiesdepots über mehrere Hochwässer beobachten, ggf. per Hand nacharbeiten, ergänzend Unterwasserlenker und / oder Laichplätze anlegen.
Wichtig für die Langzeitentwicklung mindestens ist der Nutzungsstopp im Gewässerrandstreifen, so dass sich auch hier ein natürlicher Lebensraum ausprägen, Totholz liegen bleiben kann.
Da das Grundstück des Wasserverbands quasi in Öffentlicher Hand ist und mit öffentlichen Mitteln gekauft wurde, wäre Auwald für die Gesamtfläche eine standorttypische Entwicklung, die im Sinn von Wasserrahmen- und Flora-Fauna-Habitatrichtlinie stünde. Dem waldärmsten Bundesland, Schleswig-Holstein, stünde es gut an, auf öffentlichem Grund beispielhaft auch für private Flächen, Wald in Richtung Wildnisentwicklung zuzulassen.















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