Ein kleiner Quellbach fliesst einem kleinen Bachoberlauf zu. Der Uferbereich ist immerhin teilweise mit standorttypischen Bäumen bewachsen (Foto). Das Umfeld wird – bis hin zum Ackern – landwirtschaftlich genutzt. Die Wiesen- und Weidenutzung erscheint angemessen.
Die Äcker allerdings spotten teils in ihrer Ausdehnung jeder Beschreibung.
Es ist geradezu erbärmlich, dass die landwirtschaftlichen Organe (Bauernverband, Landvolk u.v.a.) sowie die Aus- und Fortbildungseinrichtungen solche Grundlagen bis heute – 43 Jahre nach Novellierungsstart des Wasserhaushaltsgesetzes und demgemäß auch der Ländergesetze in Richtung Lebensraumverbesserung – offensichtlich nicht hinreichend transportieren.
Als Steuerzahler könnte man sich auch vorstellen, dass die Berufsverbände des direkt und indirekt hoch subventionierten Agrarwesens solche Grundlagen flächendeckend in Praxis umsetzen. Statt dessen beschränken sich sogar Verwaltung und Politik auf „empfehlende“ Broschüren zu Gewässerrandstreifen, Auwaldentwicklung.
Auch grüne Agrarminister haben notwendiges Handeln offenbar überhaupt nicht (mehr) auf dem Schirm. Der Natur helfen aber nicht Broschüren, sondern die Realität. Statt Philosophieren im öffentlichen Raum ist Handeln lange überfällig.
Deutschland als Entwickler europäischen Umweltrechts in den 1970ern und 80ern gefällt sich seit Jahren in der Rolle eines Jammervereins, wenn „Brüssel“ die D-eigenen rechtlichen Regeln nach längstmöglichem Zögern per Strafzahlungsandrohung einfordert.
Himmel hilf! (Wir brauchen angesichts unserer übernutzten Oberflächengrundwasserleiter auch dringend den Bewusstseinswandel in der mengenbezogenen Wasser- / Gewässernutzung (in den 1990ern waren wir weiter!) sowie Regen! Das Bisschen kürzlich hat lediglich den Niedrig(st)wasserabfluss für 1-2 Tage auf Mittelwasser ansteigen lassen.)
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