Wer immer, wo immer, hoffentlich mit guter Begründung, Wege verlässt, sollte schon ein Bisschen wissen – z.B. das Stichwort „Brut- und Setzzeit“ kennen. In den meisten Bundesländern gilt sie vom 1. April bis zum 15. Juli, mancherorts auch früher startend. Man muss sich halt informieren, wenn man unterwegs ist.
„Brut- und Setzzeit“ schreibt vor allem die Anleinpflicht von Hunden vor – und das aus gutem Grund. Durchaus auch ganzjährig gilt die Anleinpflicht in dem meisten Bundesländern in Wäldern und Forsten, in bestimmten Schutzgebieten.
Wer in eine solche Situation kommt (das Foto ist gezoomt), verlässt am Besten sofort dieses Umfeld.
Das Kitz steht stellvertretend für alle Youngster in unserer Umwelt, am Boden, im Gebüsch, in Bäumen, in Wald, Feld und Flur, mögen sie 4 oder 2 Beine haben, ohne oder mit Flügeln ausgestattet sein.
Und, liebe Hundehalterinnen und -halter, Sie haben abseits von Wegen, in der Regel auf Privatgrund, überhaupt nichts verloren. Ihr Wurfspielzeug über Gewässer schmeissen und den Hund sonstwie im Gelände rumtoben zu lassen, mag Ihnen ja toll vorkommen.
Es ist aber nur aberwitzig.
Lernen Sie Fachliches, halten Sie die – angesichts „Verhalten“, wie gestern wieder gesehen und besprochen – aus allzu berechtigtem Grund gegebenen Gesetze ein!
Wer selbst einen Hund hat, und auf dem Lande lebt, sollte ebenso bedenken, dass Stadtbewohner in der Regel ihre Hunde praktisch das ganze Jahr über unangeleint laufen lassen dürfen, wenn sie nicht gerade durch eine Listenpflicht oder Park-Regeln darin beschränkt werden, so dass sie nicht im Traum darauf kommen, dass der Landbewohner in Niedersachsen sogar ab dem 1. April bis zum 15. Juli den Hund an der Leine halten sollte, spätestens wenn man die Ortschaft verlässt, denn innerorts ist es nur ein Hinweis, keine Pflicht:
https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/achtung-brut-und-setzzeit-beginnt-am-1-april-198613.html
Da es auf dem Lande keine Freilaufflächen für nichtangeleinte Hunde gibt, aber nicht jeder Garten gross genug ist, befindet sich so mancher Hundebesitzer in einem unlösbaren Dilemma, das sich nur mit Rücksichtnahme, Vernunft Aufmerksamkeit und einer guten Erziehung der Hunde auf der einen, mit Verständnis, und Toleranz und Freundlichkeit beim Ersuchen seitens der anderen zu einem verträglichen Konsens vereinen lässt.
Ein nicht angeleinter Hund ist zwar dem Buchstaben nach „freilaufend“ und somit zurecht einer kritischen Betrachtung ausgesetzt, aber nur derjenige, der nicht nah bei seinem ihn aufmerksam leitenden Besitzer bleibt und nicht abrufbar ist, stellt eine Gefahr dar für Bodenbrüter und abgelegte Jungtiere und ist auch tatsächlich ein Grund für eine so deutliche Kritik.
Meine volle Zustimmung hat dein Appell allerdings an der Stelle, dass Hundebesitzer ihre Hunde auf freien, ländlichen Flächen um diese o.g. Zeit nicht mit Wurfspielen querfeldein spielen lassen sollen, denn dadurch entzieht sich die Situation den menschlichen Beobachtungsmöglichkeiten und man riskiert tatsächlich die Zerstörung von Nestern und das Leben von Jungtieren.
Es wäre – so denke ich auch oft beim Beobachten von Hundehaltern – insgesamt mehr Verstand wünschenswert, weshalb das eine oder andere Spiel oder Verhalten kritikwürdig ist, aber freundlich kommt Kritik immer besser an.
🙂