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Archive for 10. Mai 2021

Wer immer, wo immer, hoffentlich mit guter Begründung, Wege verlässt, sollte schon ein Bisschen wissen – z.B. das Stichwort „Brut- und Setzzeit“ kennen. In den meisten Bundesländern gilt sie vom 1. April bis zum 15. Juli, mancherorts auch früher startend. Man muss sich halt informieren, wenn man unterwegs ist.

„Brut- und Setzzeit“ schreibt vor allem die Anleinpflicht von Hunden vor – und das aus gutem Grund. Durchaus auch ganzjährig gilt die Anleinpflicht in dem meisten Bundesländern in Wäldern und Forsten, in bestimmten Schutzgebieten.

Rehkitz – wie in einem Nest, dicht an Bachufer.

Wer in eine solche Situation kommt (das Foto ist gezoomt), verlässt am Besten sofort dieses Umfeld.

Das Kitz steht stellvertretend für alle Youngster in unserer Umwelt, am Boden, im Gebüsch, in Bäumen, in Wald, Feld und Flur, mögen sie 4 oder 2 Beine haben, ohne oder mit Flügeln ausgestattet sein.

Und, liebe Hundehalterinnen und -halter, Sie haben abseits von Wegen, in der Regel auf Privatgrund, überhaupt nichts verloren. Ihr Wurfspielzeug über Gewässer schmeissen und den Hund sonstwie im Gelände rumtoben zu lassen, mag Ihnen ja toll vorkommen.

Es ist aber nur aberwitzig.

Lernen Sie Fachliches, halten Sie die – angesichts „Verhalten“, wie gestern wieder gesehen und besprochen –  aus allzu berechtigtem Grund gegebenen Gesetze ein!

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