Es naht der Frühling, Blüten blühen, Pflanzen bereiten sich auf Wachstum vor. Da kommt die Zeit, Unkräuter – radikal ? – zu entfernen. – Immer wieder gern benutzt: Glyphosat, in all seinen diversen Benennungen und Mischungen.
Oft habe ich über den „orangen Blitz“ berichtet, der ins Auge sticht, wo Grün plötzlich flächig verschwindet und anders ersetzt wird. So auch jetzt wieder. Zwar habe ich den „orangen Blitz“ nicht fotografiert, hatte keine Lust, vom Rad zu steigen. Aber auch das später, vorübergehend folgende, flächige Gelb ist eindeutig – bevor es in ein „verbrennendes“ Ocker-Grau wechselt, das optisch von mechanisch behandelten Pflanzen, die vertrocknen, nicht mehr zu unterscheiden ist.
Zum Wirkstoff schreibe ich hier nichts, ist allzu oft geschehen. Auch wurde über das Bemühen in Zeitung, Film, Funk und Fernsehen hinreichend berichtet, aus solch Gift-Flächenanwendung auszusteigen. – Soll man über Nichthandeln von Politik lamentieren?

Was für ein Blick, was für ein Anblick!
– Blick: Moräne SH über (tiefliegend, unsichtbar) Elbe-Urstromtal auf Stader Geest, Niedersachsen, am Horizont.
– Anblick: Gift in Baumschule, flächenhaft.
Wenn man der Auffassung ist, die Anwendung dieses Mittels sei verbotener Weise erfolgt (im vorstehenden Fall leider immer noch erlaubt – flächige Vergiftung), wird die Angelegenheit am Besten der zuständigen Stelle gemeldet. Verlinkt hier ein Beispiel meiner niedersächsischen Vergangenheit, dass dann wegen Uneinsicht auch noch vor Gericht landete. – Danke, die Entscheider machten sich kundig, bestätigten das Handeln der zuständigen Verwaltung, es musste gezahlt werden.
Ich unterlasse es, ein „Gefällt mir“ zu hinterlassen, denn dieses flächenhafte Vergiften gefällt mir natürlich überhaupt nicht. Aber es ist halt erlaubt, auch grossflächig im Landwirtschafts- und Gartenland … nur ein paar Ausnahmen, die wohl, zumindest bei uns, zu 50% nicht eingehalten werden. Oft sind es die Gemeinden, die auf Kiesplätzen oder am Strassenrand verbotenerweise Glyphosat einsetzen. Das wird bei euch in Deutschland nicht viel besser sein.
Herzliche Grüsse
Heidi
🙂 Nicht verzagen – bei Zuwiderhandeln von Vorschriften hilft – ich hoffe, auch in CH – eine Anzeige bzw. Meldung bei Zuständigen. Auch die persönliche Ansprache Handelnder nach dem Motto „Darf ich etwas für Ihre Geldbörse tun?“ – „? ? ?, Jaaaa ? ? ?“ – „Tun Sie`s nicht wieder, ist verboten. Das ist eine schmerzhafte Handlung für Sie und Ihr Portemonnaie.“ [ggf. folgt bei Interesse eine freundliche Erläuterung. – Dabei aber bitte nicht zu doll grinsen oder allzu finster gucken, am Besten: neutral.] 🙂