Ein Brief in der Post, eher seltenes Ereignis heutzutage. Wer schreibt? Verwaltungsgericht Lüneburg. – Oha, was habe ich angestellt?!
Durchatmen nach Lesen, in Sachen IndustrieAgrarier gegen Landwirtschaftskammer (Widerspruch gegen Bußgeldbescheid) bin ich als Zeuge geladen. Der Fall stammt noch aus unserer Niedersachsen-Zeit.

Blick Richtung Lüneburger Altstadt von Osten. Wenn ich hier schon hinmuss, werde ich anschliessend „runter“ gehen.
Mit den Daten der Ladung erinnere ich mich an einen schönen Radel-Nachmittag im August 2015 im früheren Wohnbereich.

Entspannt radelten wir auf ein Wege-T zu und bogen links ab. – Sieh da, langstreckig der Orange Blitz.
Wir meinten, das müsse die zuständige Verwaltung prüfen auf
- Handeln gegen Glyphosat-Anwendungsverbot,
- Gift spritzen auf öffentlichem Grund.

Beim Weiterradeln hüllte uns bald eine Staubwolke ein – „Mutterboden“, feinst, mit allem was an Nähr- und Giftstoffen dranhängt, wird vom Wind über Nachbarflächen verteilt.

Blick zurück. Der schlagkräftige Landmann in voller Fahrt lässt eine in 45 Grad wegziehende Staubschleppe hinter sich.
Bevor wir zur Lüneburg-Besichtigung kommen, hier noch ein paar Erläuterungen.
Dienstlich in Hamburg unter anderem mit Pestizid-Umweltverstößen und Umweltberatung befasst, setzten wir laien-verständliche Tipps ins Netz, die noch heute hilfreich sind. Hier das zu Glyphosat und Verwandtem.
Konsequente Anwendung durch Erstansprache und Kontrolle, ggf. Ahndung, führte uns zu sehr starker Abnahme des Fehlverhaltens von Anwendern.
Beim Radeln und Autofahren, privat in Niedersachsen, wurden solch Befunde der zuständigen Behörde mitgeteilt, die gleichartig konsequent vorgeht.
„Der Orange Blitz“, so nennen wir einen Zeitraum etwa 2 Wochen nach Glyphosat-Anwendung, wo das darauf achtende Auge geradezu schlagartig eine Fläche / Strecke erfasst. Später ändert sich die Farbe, geht in mit Trockenschäden verwechselbare Färbung über.
In diesem dienstlich / privaten Zusammenhang verlief meine Zeugenaussage, nur gestört vom nicht angenehm wirkenden (um es vornehm auszudrücken) Anwalt der AgrarKlägerseite, sachlich.
In Zeiten, in denen die Durchgängigkeit von Fliessgewässern in Deutschland – im Gegensatz zu anderen Ländern – überhaupt noch nicht „in“ war, hatte ich den Denil-Fischpass über kanadische Literatur und dänische Realität entdeckt. Veröffentlichung in Deutsch schreiben, Diplom-Arbeit ausschreiben erbrachte unter anderem diesen, in Lüneburg noch funktionsfähigen Pass. Die Bauform entspricht heute, Jahrzehnte später, nicht mehr den Anforderungen.
Es wurde aber auch in Deutschland nicht das dänische Prinzip verstanden: „Wo immer wir können, bauen wir auf Verschleiss diese „billige“ Variante und erreichen bei richtiger Bauweise eine Teildurchgängigkeit für viele Fischarten und -größen. – Nach Abschreibung des aus heimischem, unbehandeltem Holz gebauten Bauwerks, ca. 15 Jahre, erwartete DK neue, bessere Konstruktionen und eine bessere Akzeptanz“.
So geschah es in DK, wie vielerorts in diesem Blog und im Internet nachlesbar ist. Dort sind heute fast alle Fliessgewässer durchgängig, bis hin zum Aufkaufen von Mühlen- und Fischteich-Rechten und anschliessender Herstellung eines naturnahen Bachverlaufs.
Oh, Deutschland, Du Land der Schläfer und Technik-Freaks! (Hier bauen wir weiter Prothesen.)
Das liegt offensichtlich am Zustand der Unterelbe, der sich nach sehr positiver Entwicklung in den 1990ern zeitlich mit der Jahrtausendwende wieder verschlechterte.
Wie wird es wohl im Prozess weiter gehen?
Die Erfahrung lehrt Folgende Möglichkeiten
- Die Richter sehen die Beweislage als nicht ausreichend an. Dem Widerspruch gegen das Bußgeld wird stattgegeben. Der Steuerzahler trägt alle Kosten, das dürften mindestens 5.000 € sein.
- Die Beweislage wird als überzeugend angesehen, die Agrarier-Klage wird abgewiesen. Daraufhin – Achtung, Strategie! – zieht der Kläger seinen Widerspruch zurück (vor Abweisen, noch in der Findungsphase), zahlt sein Bußgeld. Für den Steuerzahler äusserst frustrierend, die o.g. 5.000 € bleiben bei ihm hängen.
Egal, wie das Verfahren ausgehen wird, entscheidend ist, dass in Deutschland Wirtschaften nicht auf Gift-Basis betrieben werden darf! Insofern bleibt zu hoffen, dass die Politik nun endlich einen Schlussstrich unter derartige Praktiken zieht.
In diesem Blog enthaltene Spritzungen bis an neu entstandene B-Plan-Bebauung mit jungen Familien mit Kleinkindern erspare ich mir und Ihnen.
Also, Glückauf in eine pestizidfreiere Zukunft!
[…] Stelle gemeldet. Verlinkt hier ein Beispiel meiner niedersächsischen Vergangenheit, dass dann wegen Uneinsicht auch noch vor Gericht landete. – Danke, die Entscheider machten sich kundig, bestätigten das Handeln der […]