Leserinnen und Leser dieses Blogs wissen um die Bedeutung standorttypischer Bäume bis hin zum Auwald entlang gesunder Bäche und Flüsse. Es ist nicht nur schwer, auf diesem Weg voran zu kommen. Auch wo beispielhafte, gleichwohl zu verbessernde Auwälder (noch) vorhanden sind, sind weitere Verbesserungen, aber auch der Kampf um den Erhalt des Vorhandenen nicht leicht. Ein Beispiel dafür ist der Leipziger Auwald.
Nun hat der Leipziger Auwald obergerichtliche Unterstützung erfahren. Und das Gericht hat weiteres Grundsätzliches in Sachen Recht- und Gesellschaftspolitik schriftlich fixiert (zitat aus dem vorstehenden Link): „… Die Leipziger “Behörde habe den Plan oder das Projekt ohne eine Abweichungsentscheidung zugelassen oder durchgeführt und damit Mitwirkungsrechte unterlaufen… Diese Betrachtung verlagert das Beteiligungsrecht der Naturschutzverbände in ein … Rechtsschutzverfahren und entspricht nicht dem Erfordernis einer frühzeitigen Beteiligung der Naturschutzverbände”. …“
Das freut nicht zuletzt auch den aus Film, Funk und Fernsehen bekannten Waldfachmann Peter Wohlleben.

Lichter Schatten prägt aufgrund altersgestaffelter Vegetation Baumsaum- und Auwald-begleitete Fliessgewässer.
Möge es nützen!
19. Juni 2020, Nachtrag auf der NuKLA-Homepage.
Das ist ja mal eine gute Nachricht!
Bleibt zu hoffen, dass daraus ein Lerneffekt für die Praxis resultiert.