In der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts im vorigen Jahrtausend stand Deutschland – insbesondere im Technischen Umweltschutz – weltweit als beispielhaft und Vorreiter für die notwendige Verbesserung in Richtung Gesundheitsverbesserung und Qualitätsverbesserung für Wasser, Boden und Luft.
Heute von vielerlei selbsternannten Schlaubergern kritisierte EU-Regelungen, z.B. die Wasserrahmenrichtlinie, auch Luftgrenzwerte für die Verbesserung der Lebensbedingungen in Städten, wurden maßgeblich von Deutschland und gleichartig orientierten Staaten ins EU-Recht eingeführt. Wir erinnern uns: In den 1990ern vertrat uns in Brüssel als Umweltministerin Angela Merkel, davor Klaus Töpfer.
Leider scheint es bei vielen Politikern so (wie bei auch bei manch Schnell-Aufsteiger in der Verwaltung), als würde alles neu Gelernte beim Job-Wechsel wie ein Chip aus dem Speicher entfernt. Das wirkt sich für die Praxis meist tragisch aus.
So wundert es den Beobachter nicht, dass die EU konsequenter Weise Deutschland mit Verfahren überzieht – kümmern wir uns doch um erforderliches Handeln gemäß Fachlichkeit und Recht nicht so, wie wir es als Gesetzesrahmen selbst definiert und gemeinsam beschlossen haben. Peinlich ist das, Beispiel und Maßstab für die Entwicklung rechtsfreier Räume in der Gesellschaft auch anderswo.
Konkret zum Thema Luftverschmutzung in Städten. Nicht jeder passt in das scheinbar vorurteilsbelastete vorgenannte Schema: Dazu ein Inverview mit Prof. Dr. Klaus Töpfer, der zu Fachlichkeit und Recht steht.
Herzlichen Dank dafür ! Möge Besinnung – und Handeln ! – endlich einkehren (das gilt im Übrigen auch für das Thema Boden, zu dem Deutschland bis heute kein handlungsorientiertes Schutzgesetz hat – Lobby-Arbeit der Industrie-Agrarier lässt grüssen).
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