Wir alle brauchen Bewegung – nicht nur in diesen, unseren Corona-Zeiten. Mit „gut Abstand“ ist Radeln erlaubt, und da sieht man so allerlei, nicht nur die Verbesserungen nach Restaurieren mit Kies und Holz (vgl. auch Beiträge hier im Blog). Neben diversem Buntem, viel frühlingshaft loslegendem Grün beherrscht mancherorts Gelb das Blickfeld. Nicht immer ist das in Ordnung.
Ja, die dürfen das. Das Anwenden von Giften, hier: Totalherbizid, vermutlich auf Glyphosat-Basis, wird im Pflanzenschutzgesetz geregelt. Dieses „Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen“ ist just zu diesem Zweck entstanden. Es hat eine interessante Geschichte hinter sich. Die erste, vor Jahrzehnten verabschiedete Fassung war in Teilen gründlich misslungen. Sie wurde in der Praxis verstanden als ob da stünde „Grünt da noch was, bewegt sich da was?!? – Mach`s (spritz es!) weg!“
Etwas erschrocken reagierte die Politik angesichts der „Ergebnisse“ im Freien schnell und führte einen Rahmen gebenden Paragraphen für Profis und Laien (ja, leider ist Gift in Laienhand auch heute noch erlaubt!) ein. – Der entsprechende Paragraph hatte, für „alte Kenner“, zunächst den Standort § 6 (2) – das ist vorbei. Inzwischen steht der begrenzende Text in § 12 (2).
Es sollen die Kulturpflanzen geschützt, nicht (andere) Flächen abgetötet werden. Wo die zuständigen Verwaltungen konsequent handeln, hat sich etliches verbessert – unabhängig davon, wie man generell zu Gifteinsatz steht.
Da stellen sich bereits bei den Prüfungen vor Zulassung genügend Fragen, die Anlass zum Zweifeln berechtigen. Die Vielfalt der Erscheinungsformen in unserer Natur, die unendlichen, komplexen Prozesse, die uns Menschen großenteils weiter verschlossen bleiben, lässt sich mit simplen Definitionen nicht erfassen. Dementsprechend wundern neue Veröffentlichungen auch nicht, die für Gewässerorganismen belegen, dass ihr Verhalten chronisch gestört wird von Konzentrationen, die 5.000fach unter vom Indikator Honigbiene ertragenen Konzentrationen liegen. – So (und aus anderen Gründen wie Fehlverhalten) verschwinden halt „grundlos“ Arten aus der Natur …
Neben dem, was „die dürfen“, s. Fotos oben, sehen Aufmerksame aber auch anderes.

Fast entsteht der Eindruck, es bestünde „Vorfahrt für Pestizide“. [Den Firmennamen auf dem Schild habe ich ersetzt.]
Auch in Schleswig-Holstein habe ich in den vergangenen Jahren gesehen, dass von mir gemeldete Flächen im Folgejahr nicht wieder GELB wurden, sondern Grün blieben oder mechanisch von (warum eigentlich unerwünschtem?) Bewuchs befreit wurden – andere Flächen aber auch nicht.
Es scheint im „Baumschulland“ im Vergleich zu HH und Nds. Nachholbedarf „in Sachen Leben“ zu bestehen. Angesichts zuständiger Grüner Umwelt- und Agrarminister verstehe ich das überhaupt nicht!
Soll man Schwarz sehen?

Anscheinend doch SCHWARZ. – Es knallt und pufft immermal, wohl Chemie-Spezialitäten „in Vernichtung“ und nicht nur Grün drin. [Ich habe dieses mindestens unsachgemäße Feuer der örtlichen Polizeidienststelle gemeldet. Möge das Folgen haben.]
Es bleibt viel zu tun – auch und gerade von (und bei !) den Zuständigen in Politik und Verwaltung.
Hat dies auf Heidis Mist rebloggt und kommentierte:
Lieber Osmerus
Vielen Dank für deine klaren Worte. Auch bei uns fängt die Spritzzeit an. Wieviel legal? Wieviel illegal? Wieviel „nötig“? Auch auf den Alpen wird, kaum ist der Schnee weg, gespritzt, meist Glyphosat. Mal hier, mal dort. Der letzte schöne Weisse Germer muss verschwinden, aus Unkenntnis auch der Gelbe Enzian. Und die Wartefristen werden vielerorts schon gar nicht eingehalten. Das sind für Milch-produzierende Viecher 3 Wochen, für den Rest 2 Wochen. Die Spritzerei geht weiter, trotz der vielen „Nachhaltigkeits-Beteuerungen“. Und die Kontrolleure sind lahm und blind! Ausrede: keine Ressourcen!
Herzlichen Dank für das Rebloggen, liebe Heidi!
Wie frustrierend. Hoffentlich hat die Menscheit irgendwann mal Einsicht (bevor es zu spät ist).
Ja, Einsicht scheint bei einem Einnahmemaximierer wie Glyphosat an fast keiner Stelle zu entstehen. Da hilft zunächst – bis zum Verbot – die konsequente Meldung von Überschreiten des Anwendungsrahmens bei Zuständigen. Die werden, wie am Grün im Folgejahr zu sehen ist, aktiv – spätesten, wie auch schon praktiziert, wenn sie mit Widerspruch vor Gericht gehen. Dort können sie nicht gewinnen, ziehen den Widerspruch zurück und zahlen das Bußgeld. – Bitterer Beigeschmack im Positiven: durch Rückziehen des Widerspruchs gibt es keine Verurteilung („nur“ das Bußgeld). Der Steuerzahler zahlt die ganzen Aufwändungen um den Prozess herum …
Verkehrte Welt!
Wie frustrierend!