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Archive for Dezember 2020

Dass es mit konsequenter Luftreinhaltung in Deutschland nicht allzu gut bestellt ist, ist hinlänglich bekannt. Verkehr, Landwirtschaft, die Massen an kleinen und mittleren Feuerungsanlagen – mehr (an Verbesserung, kürzere Anpassung an längst gängige Regel der Technik) ginge immer.

„Kokeln“ gibt es offiziell nicht – auch nicht in Schleswig-Holstein, wo z.B. Verbrennen in Gärten immer noch erlaubt ist, obwohl es bessere Möglichkeiten für Grün“abfall“ gibt. Und wenn es stört, könnte es ja gemeldet – vielleicht sogar geahndet (?) – werden.

So bleibt denn Jahr für Jahr dasselbe Bild – spätestens, wenn Herbst und Winter nahen (Fotos vom 28. November 2020).

Mehr Grau ins Novembergrau, „Kolonie Heldenhain“ – ihr seid mir vielleicht Helden!

Der ziehende Ostwind trägt die Rauchschwaden flach und weit in die Nachbarschaft. Wer (noch) einen Geruchssinn hat, erkennt nicht nur per Auge: nasses Laub, frischgrünen Astschnitt – und, immer wieder und heutzutage unverständlicher Weise immer noch ganz und gar Verbotenes, sowas wie „Omas Sofa“, Kunststoffe und vieles mehr.

Anderswo in Wedel, gleich neben dichter Wohnbebauung. Oha!

Aha, „Kolonie Corsland“ – rechter Hand Wohnbebauung, linker Hand Wald.

Wald?!

Ah ja, Wald!

Und wenn sie nicht gestorben sind, kokeln sie spätestens nächstes Jahr wieder.

Im benachbarten Hamburg aber hat man sich vor geraumer Zeit ein Herz gefasst (sich mindestens in diesem Bereich für saubere Luft entschieden, inkl. Beratung).

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Wenn man die Begriffe des Titels in die Internet-Suche eingibt, erkennt man, dass Bundesgesundheitsminister Spahn gern das Bild „schiefe Bahn“ in seine Argumentationen einflicht.

Möge er beim derzeitigen Dauerthema „Corona“ stets ein Auge auf die Varianzen der bundesdeutschen Kreise haben, z.B. die geringen Nord-/Nordostzahlen im Vergleich zu anderen Regionen – und angemessene Aktionen zum Ziel setzen.

Selbst ist Minister Jens Spahn allerdings schon länger auf der schiefen Bahn, beim Thema Sterbehilfe.

Im Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt.

ARD, im Oktober, und ZDF, jüngst gestern (Video-Auszug), weisen neben so gut wie allen anderen Medien darauf hin, dass ein Gesetzentwurf zur Änderung des als verfassungswidrig beurteilten § 217 des Strafgesetzbuchs lange überfällig ist – inzwischen seit 10 Monaten.

Die wahre Verschleppung währt allerdings bereits 3 Jahre und 9 Monate. Damals urteilte das Bundesverwaltungsgericht Leipzig bereits entsprechend.  Dazu der Verfassungsrechtler Prof. Hubertus Gersdorf, Zitat aus dem obigen Link zur ARD: „Das Urteil galt unmittelbar, und alle Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland waren wie selbstverständlich an dieses Urteil gebunden!“.

Nichts geschieht seitdem? – Doch, der Minister persönlich weist seine nachgeordneten Dienststellen an, dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts entgegenstehende Entscheidungen an Betroffene zu versenden.

Damit stellt sich der Bundesminister gegen die in der Bundesrepublik Deutschland geltende Gewaltenteilung und gegen gesprochenes Recht – ein gefährliches „Spiel“.

Kanzlerin Merkel und der Koalitionspartner SPD schweigen beredt. Herr Spahn derweil befindet sich weiter in der Bewerbungsrunde Richtung CDU-Vorsitz / nächste Bundesregierung.

Und da wundert man sich über Menschen, die an unserem Rechtstaat zweifeln?

Der Herbst sei die Zeit der Besinnung, sagt man. Vielleicht schafft Herr Spahn seine Aufgabe ja im Winter 2020/21 ?!

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