Die Gewässerunterhaltung ist in die Saison 2026 / 27 gestartet. Der Landesverband der Wasser- und Bodenverbände SH bietet – neben den Angeboten auf dem freien Markt – seit Jahren Schulungen zur Schonenden Gewässerunterhaltung an. Seit 2020 darf am Gewässer nur noch wirken, wer den Fachkundenachweis besitzt.
Neben völlig aus der Zeit gefallenen Zeichen harter Unterhaltung – Anschneiden von Ufern, Abbaggern von Gleithängen (vielleicht folgt dazu gelegentlich ein eigener Beitrag) – finden sich tatsächlich aktuelle Beispiele von Ufer“befestigungen“, an deren Ende zwanghaft der betreffende Bach zum erodierenden Uferschaden erzogen wird.

Blick bachab, an ehemaliger Überfahrt – links im harten Schatten kaum erkennbar abgebaggerter Gleithang. Überbreite führt zu eintöniger Wüstenei mit flächig bewegtem Sand. – Der Prallhang ist durchgängig …

Die Senkrechtverholzung des Bachlebensraums scheint nicht genug, alles ist mit Vlies hinterlegt. (Das ist so am nächstfolgenden Prallhang genauso streckig wiederzuerleben.)

Wo mensch solch überholtes, „hartes“ Handeln an den Tag legt, tut ein Fliessgewässer das, was es immer tut: Es kolkt das folgende „Weiche“ aus.
Meist sorgt nicht fachgerechtes Agieren für Folgeschäden, deren Ausgleich kostenträchtig (und dann hoffentlich richtig!) ist.
Hier im Blog habe ich reichlich über Lenkbuhnen, Kieslenkbuhnen mit UferschutzDepots ff. geschrieben – erspare mir das an dieser Stelle (ist über die Suchfunktion oben leicht zu finden).
Auch im Jahr 26 der Wasserrahmenrichtlinie (die das Verbesserungsgebot einführte und fast im 50.(!) Jahr deutschen Wasserrechts, das Lebensraumverschlechterung seitdem VERBIETET), bleibt also viel zu tun.



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