
Januar 2013 – der Mähkorb war wieder da. Die Böschungen sind gemäht wie Golfrasen, das Ufer verletzt und unterschnitten. Erosion und Absturz werden bei folgender, fortgesetzt harter Gewässerunterhaltung zu immer breiterem, tieferem Profil führen.
Für Leben ist in solch hingerichtetem Gewässer kein Raum. – Dabei liegen seit Jahrzehnten Unterlagen und Praxisbeispiele vor, wie es richtig ginge.
Es ist kaum zu glauben, 12 Jahre Wasserrahmenrichtlinie, 35 Jahre Verschlechterungsverbot im deutschen Wasserrecht (ja, das steht da seit 1977 drin) und die Gewässerunterhaltung in Niedersachsen definiert weiter ihre eigene Realität in der Fläche.
Man darf gespannt sein, ob Deutschland wegen Verstoß gegen geltendes Recht und Nichterfüllen eigener in Brüssel angeregter Ziele einmal mehr mit erheblichen Geldstrafen belegt wird.
Immerhin versucht in jüngerer Zeit der Wasserverbandstag, Kopfverband auch der Gewässerunterhalter, über Fortbildung Veränderungen des zerstörerischen Handelns zu erreichen.
Wie sagt der Geschäftsführer Godehard Hennies in einem Vortrag [Info nicht mehr im Netz], hinterlegt mit Folien, so treffend:
– Die Gewässerunterhaltung ist an den Bewirtschaftungszielen des Wasserechts auszurichten. (Folie 11) [Anm.: und deren Grundlagen sind das Verschlechterungsverbot und das Verbesserungsgebot]
– „… wer die Schaufel ansetzt, übt öffentliche Gewalt aus“ (Folie 4)
Dem entsprechend weist Ulrich Ostermann ebenfalls auf der BWK-Fortbildung 2011 [Infos nicht mehr im Netz] darauf hin, dass
– die Unterhaltungspflichtigen die Herausforderungen annehmen müssen, Gewässerunterhaltung im Konsens mit allen Interessengruppen durchzuführen (Folie 5) und dass
– ein „Weiter so wie bisher“ kurz- bis mittelfristig zu rechtlichen Problemen/Konsequenzen führen wird. (Folie 6)
Angesichts der weiter flächendeckenden Zerstörung der Gewässerlebensräume durch harte Gewässerunterhaltung bis in den Quellbereich in den meisten Einzugsgebieten ist es an der Zeit, dass die Wasserbehörden ihre Möglichkeiten nutzen, diesem Treiben ein Ende zu bereiten.
Fortbildung allein scheint – wir befinden uns im Jahre 12 der Wasserrahmenrichtlinie – wie alles Beschwören freiwilliger Vereinbarungen nicht zum Ziel zu führen.

Wir dürfen gespannt sein, wie es hier im anmoorigen Umfeld des NSG Obere Wümmeniederung demnächst aussieht. – Nach Neuausbau eines Quergrabens haben in der rauen Fläche seit einem Jahr Brennesseln die Mädesüßfluren weitgehend ersetzt – Stickstofffreisetzung durch Bodenentwässerung und -belüftung anzeigend.


Diese Mähkörbe habe ich bei uns noch nie gesehen, solche Verletzungen auch nicht. Dafür zerstören die Strassenrand-Mähmaschinen die Krautschicht neben den Waldstrassen. Zwei- bis dreimal werden sie pro Jahr gemäht. Darüber würde sich wahrscheinlich Socke freuen: ein weicher hindernisfreier Rand zum rennen und …
Herzliche Grüsse Heidi
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