Der Erst-Schnee hat uns wieder mal unvorbereitet und untrainiert erwischt. Oder?
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, werte Verantwortliche in zertifizierten und „grauen“ Hausmeisterfirmen,
mit gutem Grund ist rechtlich festgelegt, dass Schnee zu räumen und nicht wegzusalzen ist.
Wie immer die Rechtsnorm heissen mag – ob in der Großstadt „Wegegesetz“ , § 28 (3)
oder auf dem Land „Straßenreinigungsverordnung“ (§ 4, (7)):
Salzen ist verboten und wird mit Bußgeld geahndet. – Schnee-Fegen ist übrigens auch für den Anwender viel gesünder.
P.S. (5.12.10): Interessant – oder vielleicht auch gerade nicht verwunderlich – ist, dass die Beratungsresistenten unter den Schnee-Wegsalzern in anderen Jahreszeiten auch unten denen zu finden sind, die verbotener Weise Pestizide in ihrem Wohnumfeld anwenden. Die niedersächsischen Ansprechadresse für Derlei finden Sie hier verlinkt (vielleicht schon Mal speichern, um 2011 mehr Gesundheit zu ermöglichen).

Schlehenbüsche – Was im Frühjahr Bienen und Hummeln begeisterte, begeistert jetzt die Vögel (und mich).
Mit dem Frost sind inzwischen auch die Schlehen genießbar. Wenn die Vögel nicht alle wegfressen sollen, ist jetzt schnelles Ernten angesagt.






[…] so einer Herbstnebel-Tour ist klar: „Eiszeit“ ist nicht mehr fern. Da sollte man vorsorgen und an den Schlehenlikör denken. Gefällt mir:LikeSei der Erste, dem dieser post […]
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[…] Hier ein kleiner Link zu Links mit geltenden Verordnungen “Salzen verboten“. […]
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