Über Ansätze, Durchführung, Entwicklung Richtung schonende Gewässerunterhaltung – 25 Jahre nach Inkrafttreten der Wasserrahmenrichtlinie, 48 Jahre nach Inkrafttreten des Verschlechterungsverbots (! JA !) im deutschen Wasserrecht (1. Dezember 1977) – wird weiter zu sprechen sein. Alt eingefahrenes Handeln ist entsprechend zu verändern.
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