Wir sind auf dem Rückweg, Richtung Busse. Einen Hinweis auf den Fischotter habe ich am Ende des vorigen Beitrags per Foto gezeigt.

Erle auf Stelzwurzeln wie Mangrove – Zeugin der Vergangenheit. Einst standen hier 5-10 Alt-Erlen mehr, die Este floss nach links in großem Mäanderbogen herum und kam am Horizont des Fotos wieder an. – Grober Unsinn beseitigte die anderen Erlen, diese wurde freigespült – klares Zeugnis, wie Erlenwurzeln in Wasserhorizonte hinunter wachsen – Erosionsschutz „at it`s best“.
In der Nähe der Butterbergbrücke gucken wir in holzigem Treibsel strömungsruhiger Bereiche und in Kiesbänken mit starker Turbulenz, wer sich angesiedelt hat.

In der Ruhe – Wohnröhren von Zuckmückenlarven und Kleinwürmern aus Feinsediment nach Siebprobenahme ausgespült, runde Eintagsfliegenlarven dabei.

„On Top of the World“ – höchste Stufe des Agrar-Subventions-Wahns. Sand-Wüstenei auf dem Todtshorner Berg. Selbst minimal verbliebene grüne Wegeränder sind inzwischen weggespritzt und -gepflügt.

Blick vom hiesigen Dach der Welt, Todtshorner Berg, mit noch glimmenden Osterfeuerresten in die Wümmeniederung.
Hier kann man trefflich über Einzugsgebiete informieren. Vom Umfeld Lüneburger Heide, Wilseder Berg, her fliessen die Seeve und die Este (je ca. 50 km lang, Mündung östlich bzw. westlich HH in die Elbe), die Oste (Quelle in Tostedt, im Foto „rechts voraus“ ca. 150 km bis fast zur Mündung der Elbe in die Nordsee – alle 3 genannten Bäche also Elbe-EZG) und die Wümme (ca. 150 km bis zur Weser bei Bremen).
Ja, klar – und alles, was im Einzugsgebiet passiert, teilt sich den Flüssen und somit dem Meer mit. Wir sollten endlich nicht zuletzt die Agrar-Subventionen zwingend an entsprechende Randbedingungen koppeln.

Ebenfalls nicht witzig der Ackerrand zur Freudenthalstraße. Hier ist nicht sonnenverbrannte Fläche, sondern verbotener Glyphosat-Einsatz zu sehen, grüner Rand, totgespritzt.

Glyphosat-Tod, zum besseren Erkennen durch gelbes Oval gekennzeichnet. – Das kostet ca. 300 € Bußgeld.
Die Tragik des Verwaltungsvorgangs: Wer gegen das Bußgeld widerspricht (das ist insbesondere die abgesprochene Praxis der Hardliner), landet vor dem Gericht. Wenn das Zeugnis die Richter überzeugt, legen sie dem Verursacher nahe, das Bußgeld zu akzeptieren. – So weit, so gut. Da der Verursacher somit aber nicht bestraft ist, trägt der Steuerzahler die Gerichtskosten. Das dürfte in Summe Arbeitsstunden, Kostenerstattung für Zeugen uvm. so bei 5.000 € liegen – zu Recht ärgert sich der Steuerzahler.

Otterberme B3 – der Landkreis Harburg hat konsequent Brücken mit trockenen Wanderwegen für Wanderorganismen an Land versehen. So entfällt der Verkehrstod, eine der häufigsten Todesursachen für den Fischotter.

















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