(Kleine Anmerkung für Nicht-Nordlichter: „Regensiel“ ist der in Norddeutschland gebräuchliche Ausdruck für „Regenwasserkanal„.)
Wenn`s so aussieht …

Meine Güte, da entsorgt jemand „fett“ Eisenschlamm ins Regensiel – auf direktem Weg ins nächste Bächlein, Lebensraum der Forelle, so sie nicht akut oder chronisch gekillt wird.
Kleine, kostenlose Beratung endet nicht mit „Dankeschön!“, sondern zunächst mit „Wieso?!“ und dann „Wieso ist das giftig?!“
Liebe Fragesteller, Eisenschlamm gehört als Direkt- oder Indirekteinleitung genau so wenig in unsere Bäche und kleinen Flüsse wie – gern geübte Praxis ! – Binderfarbe und anderer schlammförmiger oder flüssiger Abfall.
Um ein kleines Rechenexempel nachvollziehen zu können, ist dieser Link „Eisen und Gewässer“ hilfreich.
Nehmen wir den dort genannten höheren Wert von 2 mg/l Gesamteisen als Rechengrundlage und setzen die orange Schlamm-Sauce nur mit Gesamteisen 40 g/l an, so ergibt sich zwanglos eine Überschreitung des Genehmigungswerts um den Faktor 20.000 (in Worten: das ZwanzigTAUSENDfache).
Da kommen wir von der Rubrik grober Unfug in das Kapitel Strafrecht, § 324. (Wer nachliest, findet „bis 5 Jahre Haft oder Geldstrafe“.)
Eisenschlamm ist übrigens etwas ganz Geläufiges, daher gut versehen mit Informationen zum angemessenen Verbleib, recht umfassend z.B. hier.









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