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Archive for 23. Mai 2014

Nicht eingehaltener Randstreifen zu einem Fließgewässer 1. Priorität - alltäglicher Zustand eines Skandals.

Nicht eingehaltener Randstreifen zu einem Fließgewässer 1. Priorität – alltäglicher Zustand eines Skandals.

Agrarsubvention und Gewässerschutz, von der Quelle bis zum Meer – Wofür der Steuerzahler so zwanghaft veranlagt Subventionen zahlen muss und ob, fachlich und gesamtgesetzlich betrachtet, ein Sinn darin steckt, hat der EU-Rechnungshof beleuchtet.

Der folgende Text steht original hier.

„“Wurden die Ziele der EU-Wasserpolitik erfolgreich in die Gemeinsame Agrarpolitik integriert?“ – dieser Frage hat sich der Europäische Rechnungshof (European Court of Auditors – ECA) angenommen und fasst seine Einschätzung hierzu mit einem euphemistischen „nur teilweise erfolgreich“ zusammen. Entscheidend für das Nicht-Gelingen dieser Integration sei die Diskrepanz („mismatch“) zwischen dem Anspruch der umweltpolitischen Ziele und den zum Einsatz kommenden Instrumenten, um entsprechende Änderungen zu bewirken: Die einzigen Instrumente, die derzeit zur Integration des Gewässerschutzes in die EU-Agrarförderung dienten – die Cross Compliance und die Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) – seien zu schwach und in ihrer Wirksamkeit begrenzt. Der Bericht benennt eine Reihe konkreter Schwächen bei der Ausgestaltung der Cross Compliance, deren Potential bislang nicht ausgeschöpft ist.
Problematisch seien auch Verzögerungen bei der Umsetzung der WRRL, die die Integration des Gewässerschutzes in die CAP behindert hätten (was insofern überrascht, als die CAP ihrerseits einer der entscheidenden Hinderungsgründe für das Erreichen der Umweltziele der WRRL ist). Es sei überdies „auf Ebene der EU-Organe und in den Mitgliedstaaten nicht ausreichend bekannt […], welchen Belastungen die Wasserressourcen durch landwirtschaftliche Tätigkeiten ausgesetzt sind und welche Entwicklungen diese Belastungen nehmen“.
Der Rechnungshof sieht angesichts der immensen Auswirkungen der Landwirtschaft auf die Wasserressourcen deutlichen Handlungsbedarf und empfiehlt, die EU-Kommission sollte „die notwendigen Anpassungen der derzeitigen Instrumente (Cross-Compliance und Entwicklung des ländlichen Raums) vorschlagen oder ggf. Vorschläge für neue Instrumente unterbreiten, mit denen die ehrgeizigeren Zielsetzungen für die Integration der Ziele der Wasserpolitik in die GAP erreicht werden können“. Der 63 Seiten umfassende Bericht (Special Report No. 4) des Europäischen Rechnungshofs „Integration of EU water policy objectives with the CAP: a partial success“ (7 MB; nur auf Englisch) sowie eine Pressemeldung vom 13. Mai 2014 (mehrsprachig) sind online abrufbar.“

Harte Gewässerunterhaltung bis in Quellbäche, ökologisch empfindliche Laichbäche der Salmonidenregion, auch im Jahr 14 der Wasserrahmenrichtlinie. Herstellen von Wüsten statt Gewässerverbesserung.

Harte Gewässerunterhaltung bis in Quellbäche, ökologisch empfindliche Laichbäche der Salmonidenregion, auch im Jahr 14 der Wasserrahmenrichtlinie. Regelhaftes Herstellen von Wüsten statt Gewässerverbesserung.

Der Steuerzahler hat es verdient, dass die Verwendung seines Geldes weniger zur Schädigung als vielmehr zu Gunsten von Gesundheit und Umwelt verwendet wird.

Mögen unsere Politiker in Stadt und Land mehr an solchen Inhalten als an ihrer alltäglichen, nebensächlichen Propaganda arbeiten.

Auch die flächenhafte Vergiftung unserer Landschaft, von Wasser, Boden und Luft, muss endlich ein Ende haben.

Auch die flächenhafte Vergiftung unserer Landschaft, von Wasser, Boden und Luft, muss endlich ein Ende haben.

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