Der Herbst bringt es an den Tag.

Spitzahorn in gelben Herbstfarben – die Kollegen und Verwandten, wie der herbstlich besonders bunte Bergahorn, haben es schwer. Die letzten Ultrasalz-Winter haben viele Riesen so geschädigt, dass sie jetzt „bepunktet“ sind – Opfer anstehender Sägeprogramme. Wollen wir also die Farben schnell noch geniessen.
Eben hat sich Niedersachsen noch gefeiert unter dem Motto „20 Jahre Fließgewässerrenaturierung“. Die im Netz stehenden Vorträge sind dementsprechend, wenngleich der zwischen den Zeilen lesende Interessent bereits herausfindet: Gewässerschutz, gar das Einhalten zugehöriger Gesetze, hat hier keine Priorität.
Ein kleines, symptomatisches Beispiel zeigt, was die Realität dem wachen Auge präsentiert.

Die Seeve, hier bei Hörsten, ist so ein Beispiel. Auch an – wie man sagt – Deutschlands sommerkühlsten Tieflandgewässer, Salmonidenregion par excellènce, findet sich Mais „bis auf die Kante“.

Nach der Ernte sieht das dann so aus. Acker bis über die Kante, schwerstes Gerät fährt ohne Rücksicht auf Boden, Gewässer, Tier- und Pflanzenwelt. Der früher vorhandene Baumsaum, wichtiger Halbschatten für den Forellenbach, ist vernichtet. – Der Boden: steinhart.

Von der Brücke aus ergibt sich dieser Überblick. Fehlende Gewässerpflege hat zusätzlich zur Bedrängung von der Landseite mit Baumverlust durch Erosion bei inzwischen fehlendem Uferschutz durch Bäume ein Profil mit senkrechten Uferwänden und entsprechend weiter fortschreitender Erosion entstehen lassen.

Restbaum an der Seeve: vor wenigen Jahren wurden die Wurzelteller der Bäume landseitig weggepflügt. Auf Hinweise wurde nicht reagiert. – Baumverlust systematisiert … – was soll einem da noch einfallen?!
Was einem da noch einfallen soll? Zum Beispiel, dass nach Niedersächsischem Wassergesetz seit 1989 ein Umbruchverbot an Gewässern 2. Ordnung besteht. Geschieht solches, ist ein Mindestrandstreifen von 5 m ab Böschungsoberkante entschädigungslos einforderbar. – Ja, und ? !
Dass die Wasserrahmenrichtlinie darüber hinaus seit dem Jahr 2000 ein Verschlechterungsverbot festgeschrieben hat, scheint ohnehin niemanden zu interessieren.

Nur mal so als optischer Eindruck: 5 m Randstreifen, der hier fehlt. Dass aus Gewässer- und Meeresschutzgründen breitere Randstreifen zu fordern wären und wegen Letzterem sowie Hochwasserschutzüberlegungen Acker, insbesondere mit Mais bestellt, in Überschwemmungsgebieten aber auch gar nichts verloren hat, steht auf einem anderen Blatt.

Noch in die andere Richtung, bachabwärts gesehen: der Haselstecken zeigt den 5 m Randstreifen, gemessen vom Stamm des pflug-entwurzelten Restbaums.

An organischerer Stelle aufgenommen: Mit Großgerät Zeichen setzen – bei jedem Wetter Schlagkraft beweisen, Weichboden zu Deponiedichtung formen …
Mal sehen, wie Politik, ob nun die selben oder neue (Nicht-)Akteure, nach der niedersächsischen Landtagswahl im Januar 2013 fortfährt.

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